Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen in allen steuerlichen Angelegenheiten – mit Weitblick, Vertrauen und dem Anspruch, das Beste für unsere Mandanten zu erreichen.
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Steuerberater · Jurist · Lehrbeauftragter für Steuerrecht
Abdullah Kotan berät und vertritt Unternehmer, Unternehmen und Privatpersonen in anspruchsvollen steuerrechtlichen Angelegenheiten.
Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt dort, wo steuerliche Fragestellungen zum Konflikt werden – insbesondere bei Betriebsprüfungen, im Steuerstreit mit der Finanzverwaltung sowie in steuerstrafrechtlichen Verfahren.
Dabei verbindet er steuerrechtliche Expertise mit einem ausgeprägten Verständnis für Verfahrensstrategie und wirtschaftliche Zusammenhänge.

Komplexe steuerliche Verfahren verlangen mehr als die rechtliche Beurteilung einer einzelnen Frage. Entscheidend ist häufig, frühzeitig zu erkennen, welche Position gegenüber der Finanzverwaltung durchsetzbar ist, welche verfahrensrechtlichen Möglichkeiten bestehen und welche Strategie den Interessen des Mandanten am besten entspricht.
Abdullah Kotan begleitet seine Mandanten deshalb persönlich und über sämtliche Verfahrensstufen hinweg – von der steuerlichen Beratung und der Begleitung von Betriebsprüfungen über Einspruchs- und Klageverfahren bis zur Vertretung in Verfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof. Im Steuerstrafrecht berät und vertritt er insbesondere bei steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren sowie im Zusammenhang mit Selbstanzeigen.
Neben seiner Tätigkeit als Steuerberater und Jurist beschäftigt sich Abdullah Kotan auch wissenschaftlich und in der Lehre mit steuerrechtlichen Fragestellungen.
Die intensive Auseinandersetzung mit dem Steuerrecht prägt auch seine Beratung: Sachverhalte werden nicht isoliert betrachtet, sondern rechtlich, verfahrensstrategisch und wirtschaftlich eingeordnet.
Mandanten haben dabei einen persönlichen Ansprechpartner. Kurze Abstimmungswege und eine klare Kommunikation sind gerade in komplexen oder konfliktbelasteten Verfahren wesentliche Bestandteile der Zusammenarbeit.
Die Kanzlei wird insbesondere bei steuerlichen Sachverhalten tätig, bei denen erhebliche wirtschaftliche oder persönliche Interessen betroffen sind und eine spezialisierte Beratung erforderlich ist.
Ziel ist dabei nicht die theoretisch denkbare, sondern die für den jeweiligen Mandanten strategisch richtige und praktisch durchsetzbare Lösung.
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